KESB-Gefährdungsmelder zu sein kann gefährlich sein!
Anfrage 2017/290
Eingereicht am 30.10.2017 zusammen mit Erika Zahler (SVP, Boppelsen) , Mar tin Farner (FDP, Oberstammheim)
Die KESB wird aufgrund von Gefährdungsmeldungen betr. Kinder, Jugendliche, sowie Erwachsene aktiv. Die Meldungen können aus verschiedenen Quellen kommen.In den Akten werden die sog. «Meldestellen» oder «Meldepersonen» festgehalten. Wie aus der Presse zu entnehmen ist, können diese Gefährdungsmelder von den Betroffenen ohne weiteres in Erfahrung gebracht werden.
Um eine Sensibilität für gerechtfertigte oder missbräuchliche Meldung sicherzustellen, ist es notwendig, die Meldestellen schriftlich festzuhalten. Ziel ist es nicht, zu verhindern, sondern dass jedermann hinschaut und seine Wahrnehmungen über tatsächliche Gefährdungen meldet. Wenn es aber der Praxis entspricht, dass das Melden von Gefährdungsmeldungen zur Offenlegung der Institute und Personen führt, besteht die Gefahr, dass man lieber wegschaut und Leiden in Kauf nimmt, weil man Angst vor ev. Repressionen haben muss. Schutz der Meldestellen ist aber wichtig, um der Dunkelziffer und dem Nichthandeln sowie dem Denunziantentum entgegenzuwirken.